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Hausordnung

Allgemein

Die Hausordnung soll dazu dienen, den Besuch der Ausstellung in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Um unser Haus und unsere Ausstellung sicher zu verwalten, zu bewahren und Ihnen zugänglich zu machen, bitten wir Sie, die Hausordnung zu beachten. Wird sie nicht befolgt, kann Ihnen der weitere Aufenthalt untersagt werden. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Um allen Besucher_innen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, das Prinzip von Höflichkeit und Respekt gegenüber anderen Gästen und unserem Personal einzuhalten. Bitte verhalten Sie sich deshalb so, dass sich andere Besucher_innen nicht gestört fühlen. Wir dulden keine beleidigende, belästigende, diskriminierende, rassistische oder bedrohliche Sprache, Zeichen oder Verhalten gegenüber Mitmenschen und nehmen diese Fälle äußerst ernst.

Zutritt und Service

Die Eintrittspreise können an der Kasse eingesehen werden.

Das Karl-Marx-Haus ist ein denkmalgeschütztes Haus und kann daher keinen barrierefreien Zugang zu allen Ausstellungsflächen bieten. Lediglich das Erdgeschoss kann mit entsprechenden Hilfsmitteln für Rollstuhlfahrer zugänglich gemacht werden. Eine behindertengerechte Toilette steht im Verwaltungsgebäude zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür an das Empfangspersonal.

Für die Besucher_innen stehen im Auftaktraum Klapphocker zur Verfügung.

Für das Wickeln von Kleinkindern ist ein Wickeltisch im Untergeschoss vorhanden.

Bei starkem Besucheraufkommen oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucher gesperrt werden. Beim Nichtbetrieb einzelner Ausstellungsinhalte, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung erfolgen.

Im Karl-Marx-Haus sind Hunde herzlich willkommen, vorausgesetzt, sie werden an der Leine geführt und ihre Halter achten darauf, dass sie die Exponate nicht beschädigen und andere Besucher_innen nicht stören. Die Halter tragen die volle Verantwortung für mögliche Beschädigungen oder Verschmutzungen, die ihre Tiere verursachen. Das Museumspersonal behält sich das Recht vor, den Einlass von Hunden zu verweigern.

Garderobe

Für das Ablegen von Kleidung und Taschen stehen Schließfächer oder die Garderobe zur Verfügung. Das Museum übernimmt für die Schließfächer und Garderobe keine Haftung. Das Karl-Marx-Haus behält sich vor, nicht geleerte Schließfächer am Folgetag zu räumen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsache behandelt. Für einen etwaigen Verlust der Schließfachschlüssel haften die Nutzer_innen in voller Höhe.

Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Teilen Sie Ihre Freude an der Ausstellung mit Anderen oder halten Sie Ihre Eindrücke für sich selbst fest. Die Besucher_innen unseres Museums dürfen sich selbst, ihre Familie und Freunde fotografieren und filmen. Die Aufnahmen dürfen jedoch nur für private Zwecke genutzt werden. In bestimmten Fällen (z.B. Personen- und Objektschutz) kann auch das Fotografiere und Filmen für private Zwecke untersagt werden.

Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine vorherige Absprache und schriftliche Genehmigung des Karl-Marx-Hauses erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter karl-marx-haus@fes.de. Eine kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ist ohne Genehmigung des Museums nicht gestattet.

Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt. Bitte fotografieren oder filmen Sie nur Ihre eigenen Kinder (einschließlich Schulgruppen).

Museumspersonal

Unser engagiertes Team von Mitarbeiter_innen ist dafür da, Ihren Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung zu stehen. Wir sind bestrebt, einen sicheren, inklusiven und respektvollen Ort zu schaffen, an dem sich alle wohlfühlen.

Das Museumspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Bitte befolgen Sie im Zweifelsfall die Anweisungen des Museumspersonals. Diese Anordnungen können in besonderen Gefahrensituationen auch über die Verhaltensweisen hinausgehen, die hier in dieser Hausordnung bereits konkret aufgelistet sind. Besucher_innen, die sich nicht an die Hausordnung und die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Wir bitten um Verständnis, dass es dem Personal nicht gestattet ist, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.

Besuchergruppen

Besuche von Gruppen ab 20 Personen müssen angemeldet werden. Nur Gruppen mit bestätigtem Besuchstermin haben einen Anspruch darauf, eingelassen zu werden. Führungen durch das Museum dürfen nur von Beauftragten des Karl-Marx-Hauses durchgeführt werden.

Sorgeberechtigte wie Eltern, Lehrer_innen und andere Personen haben die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu beaufsichtigen und für ein angemessenes Verhalten zu sorgen, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Helfen Sie uns die Ausstellung zu erhalten und vermeiden Sie Beschädigungen und Beschmutzungen der Ausstellung. In den Ausstellungsräumen ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet.

Verzichten Sie, zu Ihrer eigenen und der Sicherheit aller Gäste, auf das Rennen in den Ausstellungsräumen. Wir bitten Sie, sich rücksichtsvoll zu verhalten und alles zu unterlassen, was Andere stören könnte, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Im Interesse eines störungsfreien Museumsbesuchs bitten wir Sie außerdem vom Telefonieren in den Ausstellungsräumen abzusehen.

Verhalten im Notfall

Treppen, Durchgänge und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Bitte achten Sie bei der Verwendung von Hockern und bei Gruppenführungen darauf. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.

Beim Ertönen eines Alarms verlassen Sie bitte ruhig und geordnet das Gebäude zum Haupteingang. In akuten Notsituationen verlassen Sie das Gebäude zügig durch die gekennzeichneten Notausgänge. Befolgen Sie bitte die Anweisungen des Personals und warten ggfs. auf Rettungskräfte.

Rauchverbot

Das Museum zählt nach dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz zu den rauchfreien Einrichtungen. Das bedeutet, dass im gesamten Museum nicht geraucht werden darf.

Fundgegenstände

Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir beim Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Für das Nachsenden liegengebliebener Gegenstände wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach Aufwand und Portogebühr richtet.

Haftung

Die Besucher_innen haften für alle von ihnen schuldhaft verursachten Schäden, auch für einen durch unerlaubtes Rauchen ausgelösten Alarm. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiter_innen.

In Kraft treten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und kann im Eingangsbereich, an der Museumskasse und im Internet eingesehen werden.

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht im Gästebuch im Auftaktraum oder kontaktieren Sie uns unter karl-marx-haus@fes.de.